Aktuelle Verordnung (für Österreich) für die Aufnahme von Tieren aus der Ukraine.
Aufgrund des Krieges in der Ukraine hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeinsam mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten Ausnahmen von der Reiseverkehrsregelung für von Ukraine-Flüchtlingen begleiteten Heimtieren festgelegt. Damit können die Einreisebestimmungen für solche Heimtiere so flexibel wie möglich gestaltet werden (Tolerieren von Tieren ohne Tollwuttiterbestimmung bzw. von Tieren ohne korrektes Zertifikat).
Diese Erleichterungen gelten ausschließlich für von Ukraine-Flüchtlingen begleiteten Heimtiere und nicht für das Verbringen von Heimtieren im Rahmen von „Rettungsaktionen“ diverser Tierschutzvereinigungen. In diesen Fällen sind für eine legale Verbringung sämtliche Anforderungen, die auch bisher vorgeschrieben waren, zu erfüllen!
Bestimmungen siehe Link:
Da die Ukraine (wie auch Weißrussland, Moldawien und die Russische Föderation) als Hochrisikoländer bezüglich Tollwut gelten, ist die Einhaltung der Bestimmungen äußerst wichtig.
Laut WHO wurden für den Zeitraum von 2018 bis 2021 über 5000 Fälle von Tollwut gemeldet, davon über 2600 Fälle bei Haustieren. Bei so vielen Haustierfällen muss von einer sehr hohen Dunkelziffer im Wildtierbereich ausgegangen werden.